Netzzugang / Netzentgelte


Die Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH garantiert Ihnen die Nutzung ihres Netzes nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien, entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 und den Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) sowie über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.




Netzengpass

Gegenwärtig treten keine Engpässe gemäß § 15 StromNZV im Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Bad Pyrmont auf.


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