Zahlungsverzug

Monatliche Abschläge werden jeweils zum 10. eines Monats in Rechnung gestellt und haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Sollten Sie der Zahlungsverpflichtung einmal nicht nachkommen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Zusammen finden wir eine Lösung und treffen für diesen Umstand eine individuelle Übereinkunft.

Wird der Zahlungsfrist nicht nachgekommen, erhalten Sie eine kostenpflichtige Mahnung.

Sperrandrohung und Sperrankündigung

Sie haben bereits eine Sperrandrohung oder Sperrankündigung erhalten? Dann nutzen Sie einen der folgenden Zahlwege zur Begleichung der offenen Beträge:

Überweisung an:

Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH
IBAN: DE70 2545 1345 0000 0004 55
BIC: NOLADE21PMT

Geben Sie bei der Überweisung bitte Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer an.
Je nach Dringlichkeit empfehlen wir uns eine Kopie des Überweisungsbeleges per Fax (05281-915-146) oder per Mail (info@stw-bp.de) zuzusenden.

Barzahlung zu unseren Öffnungszeiten:

Kundenbüro Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH
Südstr. 3
31812 Bad Pyrmont

Abwendungsvereinbarung

Wenn Sie Energie in der Grundversorgung beziehen, bieten wir gesetzeskonform eine sog. Abwendungsvereinbarung an. In dieser Vereinbarung wird eine zinsfreie Ratenzahlung sowie eine Weiterversorgung durch Vorauszahlung angeboten. Wenn Sie die Vereinbarung annehmen und einhalten, können Sie so die Versorgungsunterbrechung vermeiden.

Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Mein Zähler ist / wurde gesperrt. Was kann ich tun?

Sobald sämtliche Forderungen inkl. Inbetriebnahmekosten geleistet wurden wird die Versorgung wieder aufgenommen. Lassen Sie sich gerne die Summe der zu zahlenden Beträge telefonisch von unseren Mitarbeitern mitteilen.

Hilfe bei ALG, ALG II und Sozialhilfe


Jobcenter Hameln-Pyrmont
Geschäftsstelle Bad Pyrmont
Gutenbergstr. 12, 31812 Bad Pyrmont
Tel.: 05281 - 9356-83

Sozialamt Landkreis Hameln-Pyrmont
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
E-Mail: sozialamt@hameln-pyrmont.de