Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages


Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Punkt 3 Messstellenbetriebsgesetz in der unveränderten Fassung gemäß Beschluss BK6-17-042 der BNetzA vom 23.08.2017 ersetzt zum 01.10.2017 alle bisher – den Messstellenbetrieb betreffenden - bestehenden Verträge zwischen den Stadtwerken Bad Pyrmont GmbH als Verteilnetzbetreiber und anderen Messstellenbetreibern.