Die Ersatzversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)


Bei Entnahme von elektrischer Energie aus dem Nieder- und Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH mit 1/4h-Leistungsmessung kommt ein Ersatzbelieferungsvertrag (Ersatzversorgung) zustande.
Die Ersatzversorgung endet, wenn ein Vertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen wird, spätestens aber nach drei Monaten.

Preis der RLM-Ersatzversorgung ab 01.06.2023


Arbeitspreis
Energie
23,29 Cent / kWh



Zum oben genannten Arbeitspreis werden folgende Preisbestandteile hinzugerechnet:

- Stromsteuer
- Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
- Umlage nach erneuerbare Energien-Gesetz (EEG-Umlage)
- Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G-Umlage)
- Umlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG (Offshore-Umlage)
- Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV-Umlage)
- Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Veröffentlicht auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber

- Sowie die Netzentgelte der Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH

Preishistorie


  • 01.09.2022 - 30.09.2022: 41,32 ct./kWh
  • 01.10.2022 - 31.10.2022: 36,42 ct./kWh
  • 01.11.2022 - 31.05.2023: 35,94 ct./kWh


Auf alle genannten Preise und Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zzgl. erhoben.

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