Die Ersatzversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Bei Entnahme von elektrischer Energie aus dem Nieder- und Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH mit 1/4h-Leistungsmessung kommt ein Ersatzbelieferungsvertrag (Ersatzversorgung) zustande.
Die Ersatzversorgung endet, wenn ein Vertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen wird, spätestens aber nach drei Monaten.
Preis der RLM-Ersatzversorgung ab 01.06.2023
Zum oben genannten Arbeitspreis werden folgende Preisbestandteile hinzugerechnet:
- Stromsteuer- Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
- Umlage nach erneuerbare Energien-Gesetz (EEG-Umlage)
- Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G-Umlage)
- Umlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG (Offshore-Umlage)
- Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV-Umlage)
- Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Veröffentlicht auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
- Sowie die Netzentgelte der Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH
Preishistorie
- 01.09.2022 - 30.09.2022: 41,32 ct./kWh
- 01.10.2022 - 31.10.2022: 36,42 ct./kWh
- 01.11.2022 - 31.05.2023: 35,94 ct./kWh
Auf alle genannten Preise und Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zzgl. erhoben.