Photovoltaikanlagen mit Einspeisevergütung
Hier gelangen Sie direkt zu den erforderlichen Anträgen und Checklisten für eine Energieerzeugungsanlage.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen (PV-Balkonanlagen)
Sie möchten sich aktiv an der Energiewende beteiligen und eine steckerfertige Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) betreiben?
Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Pyrmont können steckerfertige Erzeugungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden.
Voraussetzungen für den sicheren Anschluss und den Betrieb
- Ausschlaggebend ist laut VDE-AR-N 4105 Abschnitt 5.5.3 die maximale Scheinleistung SAmax der Erzeugungsanlage, in VA (Voltampere) angegeben wird (Wechselrichterleistung), nicht die maximale Modulleistung in Wp (Watt peak).
- Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlagen ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder festen Anschluss zulässig. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden. Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt. Diese Norm wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich noch im Jahr 2024 veröffentlicht.
Sprechen Sie zum Thema Anschluss der Anlage im Vorfeld der Inbetriebnahme bitte mit Ihrem Elektrofachbetrieb.
- Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erfolgt mindestens im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dafür hat der Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme der Anlage einen Monat lang Zeit. Die vormals erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist mit Inkraftreten der oben genannten Gesetzesänderung (Solarpaket I) entfallen. Die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler darf maximal 800 VA betragen.
- Da laut Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz gemessen werden müssen, ist der Tausch Ihres Stromzählers in einen Zweirichtungszähler (sollte aktuell noch keiner installiert sein) durchzuführen. Ein Rückwärtslauf Ihrer Messeinrichtung ist nur vorübergehend zulässig und stellt bei fehlender Anmeldung im Marktstammdatenregister eine Betrugs- bzw. Straftat dar. Um den Prozess des Gerätewechsels für beide Seiten zu erleichtern macht es trotz allem Sinn sich bei uns zu melden um einen individuellen Termin zu besprechen und evtl. offene Fragen zu klären.
Bitte beachten Sie zusätzlich:
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) weist in seiner Anwendungshilfe zu Rechtsfragen rund um Plug-in-PV-Anlagen darauf hin, dass Verstöße gegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht möglich sind, falls eine Stromeinspeisung ohne messtechnische Erfassung erfolgt.
Weitere Infos zum Thema steckerfertige Anlagen finden Sie auf der Seite des VDE unter diesem Link