Absetzung von Wassermengen


Absetzung von Wassermengen, die nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden

(§ 12 (5) der Abwasserabgabensatzung der Entsorgung Bad Pyrmont AÖR)

Soweit Wasser nicht einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird, kann eine entsprechende Absetzung unter Nachweis (amtl. Wasserzähler) der entsprechenden Mengen verlangt werden.
Die Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH setzt die Schmutzwassergebühren namens und im Auftrag der Entsorgung Bad Pyrmont AÖR fest. Die Entgegennahme und Bearbeitung dieses Antrages durch die Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH erfolgt deshalb ebenfalls namens und im Auftrag der Entsorgung Bad Pyrmont AÖR.



Für die Beantragung nutzen Sie folgende Schritte:
  1. Informieren Sie sich in der Kundeberatung der Stadtwerke Bad Pyrmont zu Ihrem Anliegen.
  2. Beauftragen Sie einen Fachinstallateur, einen geeichten und verplombten Wasserzähler in Ihre Hausinstallation zu installieren.
  3. Füllen Sie den Antrag zur Absetzung von Wassermengen aus.
  4. Lassen Sie uns den Antrag per Mail oder persönlich zukommen.


Der Zähler wird im Rahmen der jährlichen Ablesung von den Stadtwerken abgelesen.



Weitere Informationen

Abwasserabgabensatzung der Entsorgung Bad Pyrmont AÖR
Informationsseite der Stadt Bad Pyrmont