Dynamischer Tarif


Preise ab 01.01.2025

Übersicht der Preiskonditionen  (Unverbindliche Beispielrechnung)

Preisbestandteile ct/kWh Euro p. a.
Variable Preiskomponente* 37,29 97,60
Fixe Preiskomponente 2,02 164,22
Summe brutto 39,31 261,82
*unverbindliche Preissimulation. Der tatsächliche Abrechnungspreis ist abhängig von Ihren technischen Gegebenheiten, Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten und der Preisentwicklung an der Strombörse.

Variable Preisbestandteile ct/kWh Euro p. a. Verantwortlicher
Dynamischer Energiepreis 13,94 Strombörse
Messstellenbetrieb - 42,02 Messstellenbetreiber
Netznutzung 11,38 40,00 Netzbetreiber
Konzessionsabgabe 1,320 Stadt
KWKG-Umage 0,277 Übertragungsnetzbetreiber
Umlage für b. Nutzung 1,558 Übertragungsnetzbetreiber
Offshore-Umlage 0,816 Übertragungsnetzbetreiber
Stromsteuer 2,050 Staat
Summe netto 31,34 82,02
Summe brutto 37,29 97,60

Fixe Preisbestandteile ct/kWh Euro p. a. Verantwortlicher
Service-Pauschale 138,00 Kundenservice, Verwaltung
Beschaffungsnebenkosten 1,70 Strombörse
Summe netto 1,70 138,00
Summe brutto 2,02 164,22

Was ist ein dynamischer Tarif?


Das wesentliche Merkmal eines Dynamischen Tarifs ist, dass der Stromtarif einen variablen Preisbestandteil besitzt, der sich stündlich oder viertelstündlich (ab 01.03.2025) flexibel, oder eben „dynamisch“, ändert. Hierzu orientiert sich der Dynamische Tarif an den aktuellen Börsenpreisen der Day-Ahead-Märkte. Insbesondere durch das variable Element unterscheidet sich der Dynamische Tarif von herkömmlichen Tarifen mit fixen Preisen, bei denen der Zeitpunkt des Stromverbrauchs keinen Einfluss auf die Kosten hat. Die Kosten eines dynamischen Tarifs werden stündlich oder viertelstündlich neu ermittelt und variieren je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. Die Preisänderungen an der Börse werden somit 1:1 an die Verbraucher weitergegeben. Es ist möglich, dass der Strom mittags von 12:00 bis 13:00 Uhr 25 Cent pro kWh kostet, abends von 18:00 bis 19:00 Uhr aber 40 Cent pro kWh (Beispiel).

Die Preisverläufe an den Börsen können Sie beispielsweise unter folgenden Links abrufen:
 
Market Data | EPEX SPOT
Börsenstrompreise | Energy-Charts
Transparency Platform


Welche Vorteile und Chancen bieten dynamische Tarife?


Sie können durch dynamische Tarife ihre Stromkosten senken, sofern Sie Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen verschieben können. Insbesondere wenn Sie über Geräte mit einem hohen, steuerbaren Verbrauch (z.B. Wallbox für E-Autos, Nutzung einer Wärmepumpe) verfügen, können sich hieraus Chancen ergeben. Darüber hinaus sind oft die Preise niedrig, wenn viel erneuerbarer Strom produziert wird. Bei passender Verlagerung der Nachfrage in entsprechende Zeitfenster kann somit aktiv die Energiewende unterstützt werden. 


Welche Risiken bestehen im Zusammenhang mit dynamischen Tarifen?


Durch die direkte Verbindung zur Strombörse unterliegt der dynamische Tarif stündlichen oder viertelstündlichen Preisschwankungen, die auf Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und Tageszeit beruhen. Durch den steigenden Ausbau erneuerbarer Energien erhöht sich die Preisvolatilität. So kann es zwar bei Sonnenschein zum Beispiel sehr günstige Preise geben - wenn allerdings weder die Sonne scheint noch ausreichend Wind vorhanden ist, können die Preise auch in die Höhe gehen. Falls keine Verschiebung des Verbrauches von Zeiten mit hohen Preisen in Zeiten mit niedrigen Preisen vorgenommen werden kann, können sehr hohe Stromrechnungen entstehen. Ein dynamischer Tarif garantiert folglich nicht automatisch geringere Kosten als in Fix-Preistarifen. Folglich ist es sehr wichtig, dass Sie sich des Risikos, dass mit dynamischen Tarifen einhergeht, bewusst sind. 


Warum schwanken die Strompreise?


Der Strompreis an der Strombörse ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Das Angebot aus erneuerbaren Energien variiert aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Wind und Sonne. Meist gilt: Wenn viel Wind und Sonne vorhanden sind, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt meist der Preis. Aber auch die Stromnachfrage ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom und Privathaushalte abends. 


Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Strompreis zusammen?


Der Strompreis setzt sich weiterhin aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der sowohl die Grundkosten für Netz- und Messtellenbetrieb als auch unsere internen Kosten abdeckt. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa Steuern, Abgaben und Umlagen, Vertriebskosten und Netzentgelte, die regional variieren können. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen jede Stunde oder Viertelstunde neu gebildet und gilt für die in diesem Intervall gelieferte Strommenge. 


Wieso können negative Strompreise auftreten?


Negative Strompreise sind an der Strombörse mittlerweile keine Seltenheit mehr und treten dann auf, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Dieser Effekt kann auftreten, wenn Stromerzeuger, wie Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen sehr viel Strom erzeugen und der Stromverbrauch gleichzeitig sehr niedrig ausfällt. Dies ist beispielsweise oft an sonnigen Feiertagen im Sommerhalbjahr der Fall, da einerseits wenig Nachfrage der Industrie besteht und andererseits viele Solaranlagen Strom produzieren. Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern, muss das Stromangebot kurzfristig herunter- und die Stromnachfrage hochgeregelt werden. Dies geschieht, unter anderem, über den Preismechanismus. 


Wie erfolgt die Abrechnung?


Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Das bedeutet als Betreiber einer Wärmepumpe, wird ihre Rechnung in einem Wintermonat deutlich höher sein als in einem Sommermonat. Ihre stündlichen bzw. viertelstündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung im Anhang der Rechnung in Ihrem Kundenportal entnehmen und hiermit Ihre Rechnung, die wir Ihnen auch digital zur Verfügung stellen, überprüfen.


Welche Vertragslaufzeiten werden angeboten?


Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat.


Welche Voraussetzungen gibt es für den Abschluss eines dynamischen Tarifs?


Ein intelligentes Messsystem (kurz IMSys) ist zwingende Voraussetzung für einen dynamischen Tarif. Sie müssen unser Kundenportal aktiv nutzen.


Was ist ein Smart Meter und wozu wird er benötigt?


Ein Smart Meter, in der Fachsprache intelligentes Messsystem (kurz IMSys) genannt, besteht aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem "Smart-Meter Gateway", das dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher genau erfasst und gespeichert. Erst hiermit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Sie Ihren Verbrauch, in unserem Kundenportal einsehen können und so einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Zählerstände müssen durch Smart Meter zudem nicht mehr analog abgelesen werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein Smart Meter zwingend notwendig. 

Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung, die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist kein intelligentes Messsystem. Erst durch das „Smart-MeterGateway“ wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist. Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler


Wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?


Um die Installation eines Smart Meters kümmert sich der zuständige lokale Messstellenbetreiber, der meist auch der Netzbetreiber ist. Alternativ kann auch ein dritter Messstellenbetreiber beauftragt werden.


Ist die Umrüstung auf Smart Meter in Deutschland Pflicht?


Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout von Smart Metern bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbrauchern mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung ab 7 kW (z.B. durch eine Photovoltaikanlage) einen Smart Meter zu verbauen. Verbrauchern unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein Smart Meter zu entscheiden. Genauere Informationen können Sie der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK - Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende


Was ist, wenn ich über keinen Smart Meter verfüge?


Ein Smart Meter ist zwingende Voraussetzung für die Belieferung mittels eines dynamischen Tarifs.



Haftungshinweis: Die vorliegende FAQ-Liste wurde mit größter Sorgfalt entwickelt. Gleichwohl übernehmen die Stadtwerke Bad Pyrmont aufgrund der ständigen Veränderungen und Fortbildungen des Rechts sowie der zum Teil uneinheitlichen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte für den rechtlichen Bestand der Inhalte keine Haftung, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.





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