Grundversorgung Erdgas
Die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit Erdgas entsprechen bis auf weiteres den Allgemeinen Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung (gemäß § 36 EnWG) und der Ersatzversorgung (gemäß § 38 EnWG).
Erdgaspreise gültig ab 01.05.2024
Die Bruttopreise (Endpreise) errechnen sich aus den Nettopreisen zuzüglich der Mehrwertsteuer von 19%.
Die genannten Preise sind kaufmännisch gerundete Bruttopreise und beinhalten sämtliche staatliche Steuern und Abgaben.
Erdgaspreise gültig ab 01.04.2024
Die Bruttopreise (Endpreise) errechnen sich aus den Nettopreisen zuzüglich der Mehrwertsteuer von 19%.
Die genannten Preise sind kaufmännisch gerundete Bruttopreise und beinhalten sämtliche staatliche Steuern und Abgaben.
Erdgaspreise gültig vom 01.01.2024 bis 31.03.2024
Die Bruttopreise (Endpreise) errechnen sich aus den Nettopreisen zuzüglich der Mehrwertsteuer von 7%.
Die genannten Preise sind kaufmännisch gerundete Bruttopreise und beinhalten sämtliche staatliche Steuern und Abgaben.
Die "Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)" vom 21. Juni 1979 (zuletzt geändert durch die Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 5. April 2002, BGBl. I S. 1250) werden auf Grundlage der Verordnungsermächtigungen in § 18 Abs. 3 EnWG und § 39 Abs. 2 EnWG durch die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26.10.2006 und durch die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 1.11.2006 ersetzt.
Qualität und Übergabedruck werden im Netzanschlussvertrag geregelt. Derzeit entspricht das gelieferte Erdgas dem DVGW Arbeitsblatt G 260 der Gruppe L mit einem - unter Berücksichtigung der nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreite - durchschnittlichen Brennwert von H0n = 9,744 kWh/m³.