Intelligente Messsysteme


Derer Gesetzgeber weist im § 30 MsbG darauf hin, dass ein Einbau von intelligenten Messsystemen erst dann (technisch) möglich ist, wenn drei voneinander unabhängige Unternehmen eine zum Schutz der Datensicherheit zertifizierte Kommunikationseinheit (Gateway) auf dem Markt anbieten können. Diese Voraussetzung ist bis zum heutigen Tag noch nicht gegeben. Wir als Messstellenbetreiber sind aber von der Verfügbarkeit dieser Geräte abhängig, um auch in unserer Region damit zu beginnen intelligente Messsysteme einzubauen.

Mit der technischen Verfügbarkeit zertifizierter intelligenter Messsysteme werden wir voraussichtlich ab 2020 in Bad Pyrmont mit dem Einbau beginnen.

Die neuen digitalen Zähler

Das intelligente Messsystem besteht aus der Kombination aus zwei Komponenten: der modernen Messeinrichtung und einer damit verbundenen Kommunikationseinheit dem Smart-Meter-Gateway.

Das Smart-Meter-Gateway dient zur Erfassung, Verarbeitung und zum sicheren Versand Ihrer Messdaten. Darüber hinaus können Energieverbräuche transparent dargestellt und in Zukunft dezentrale Erzeuger und Lasten gesteuert sowie weitere Sparten, zum Beispiel Wasser, Gas und Wärme, angebunden werden.

Welche Kunden betrifft es?

Kunden, die einen Jahresverbrauch über 6.000 kWh haben, oder Erzeuger ab 7 kW werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. In Bad Pyrmont werden etwa 10 Prozent der Kunden ein intelligentes Messsystem erhalten.

Wichtigste Priorität: Datenschutz und Datensicherheit

Die Stadtwerke Bad Pyrmont  hält sich strikt an die Vorgaben des Datenschutzgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes. Dies gilt auch für all unsere zuarbeitenden Unternehmen. Um die Daten technisch vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen, verwenden wir nur Geräte, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und zugelassen sind. Beim Einsatz der intelligenten Messsysteme schreibt der Gesetzgeber genau vor, wie die Messdaten erfasst und an wen und zu welchem Zeitpunkt ein Datensatz sicher übermittelt werden soll.

Wir – Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber

Mit langjähriger Erfahrung und hoher Kompetenz im Messwesen setzen wir die Modernisierung der Zählerinfrastruktur in Bad Pyrmont um. Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann gemäß § 5 MsbG der Messstellenbetrieb anstelle vom grundzuständigen Messstellenbetreibers durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber durchgeführt werden, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gewährleistet wird. Unter bestimmten Bedingungen kann gemäß § 6 MsbG ab dem 01. Januar 2021 anstelle des Anschlussnutzers auch der Anschlussnehmer einen anderen Messstellenbetreiber auswählen.

Das Preisblatt (Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gültig ab 01. 07.2017) finden Sie hier.

Sie haben noch Fragen?

In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den digitalen Zählern für Sie zusammengefasst.