Lieferantenrahmenverträge
Lieferantenrahmenvertrag Strom
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 (Az. BK6-20-160) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den bislang von ihr festgelegten Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag Strom geändert. In der entsprechenden Festlegung verpflichtet die BNetzA die Netzbetreiber, die bestehenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge Strom zum 1. April 2022 an die neu Fassung anzupassen.Hier finden Sie zum Download die neue Fassung des Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrages Strom, die wir ab dem 01. April 2022 abschließen. Diese entspricht dem vorgegebenen Vertragsmuster der BNetzA zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom) (BK6-20-160) vom 21.12.2020.
Die BNetzA legt zur Erleichterung des Vertragsabschlusses fest, dass eine Annahmeerklärung beider Vertragsparteien per Email für den Vertragsabschluss ausreichend ist. (siehe BK6-17-168 Kapitel V Ziffer 2). Damit entfällt der Austausch der unterschriebenen bzw. gegengezeichneten Vertragsexemplare.
Downloads
- Netznutzungsvertrag bis 31.03.2022
- Netznutzungsvertrag ab 01.04.2022
- Anlage a: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) bis 31.03.2022
- Anlage a: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) ab 01.04.2022
- Anlage b: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
- Anlage c: Zuordnungsvereinbarung
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stadtwerke Bad Pyrmont
- Zertifikat Strom Netzbetreiber
Lieferantenrahmenvertrag Erdgas
gemäß KoV XII ab 01.10.2021 - 30.09.2022Downloads
- Lieferantenrahmenvertrag Gas ab 01.10.2021-30.09.2022
- Anlage 1: Preisblätter für den Netzzugang
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Transportkunde/Netzbetreiber
- Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5: Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6: §18 NDAV
- Anlage 7: Begriffsbestimmungen
- Anlage 8: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber
- Auftragsformular zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
Lieferantenrahmenvertrag Erdgas
gemäß KoV XIII ab 01.10.2022Downloads
- Lieferantenrahmenvertrag Gas ab 01.10.2022
- Anlage 1: Preisblätter für den Netzzugang
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Transportkunde/Netzbetreiber
- Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5: Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6: §18 NDAV
- Anlage 7: Begriffsbestimmungen
- Anlage 8 Sperrung_Entsperrung zum LRV Gas nach KoV 13
- Anlage 8.1. Sperrauftrag zum LRV Gas nach KoV 13
- Anlage 8.2. Antwort auf Sperrauftrag zum LRV Gas nach KoV 13
- Anlage 8.3. Auftrag Entsperrung zum LRV Gas nach KoV 13
- Anlage 8.4. Rückmeldung Entsperrung zum LRV Gas nach KoV 13